Pfarrverband Untergriesbach

Impressum

Ver­ant­wort­lich für die­ses Ange­bot gemäß DDG und gemäß KDG: 

Katholische Pfarrkirchenstiftung Untergriesbach
Pfr. Erwin Blechinger
Passauer Str. 9
D- 94107 Untergriesbach
Tel: +49 8593 213
Fax: +49 8593 8433
E‑Mail: pfarramt.untergriesbach@bistum-passau.de  

Inhalt­lich ver­ant­wort­lich gemäß § 55 Absatz 2 RStV:

Günter Maier
Linden 3,
D-94107 Untergriesbach  
Tel.: 0049 8593 1791
E-Mail: gmugl@web.de

Hinweis: 
Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Gottesdiensten, Umzügen, Prozessionen, Versammlungen, usw. kann es sein, dass fotografiert wird und die Fotos evtl. im Pfarrbrief oder auf der Homepage veröffentlicht werden.
Wer mit einer Veröffentlichung NICHT einverstanden ist, kann dies per Mail, Tel. oder mündlich im Pfarrbüro bekannt geben.
Das entsprechende Foto wird dann umgehend entfernt oder die Person verpixelt. 

 



Haftungshinweis

Trotz sorg­fäl­ti­ger
inhalt­li­cher Kon­trol­le über­neh­men wir kei­ne Haf­tung für die Inhal­te
exter­ner Links. Für den Inhalt der ver­link­ten Sei­ten sind aus­schließ­lich
deren Betrei­ber verantwortlich.

Urheberrecht

Sämt­li­che
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 ver­öf­fent­lich­ten Inhal­te sind
urhe­ber­recht­lich oder durch sons­ti­ge Rech­te geschützt. Ohne vor­he­ri­ge
schrift­li­che Geneh­mi­gung sind Nut­zun­gen der Inhal­te ins­ge­samt oder in
Tei­len unzu­läs­sig. Die Geneh­mi­gung der Nut­zung kann bei den Rech­te­inha­bern
erbe­ten werden.

Haftungsausschluss für unberechtigt geltend gemachte
Kosten

Wir sind um
die urhe­ber­recht­li­che Rich­tig­keit unse­rer Inter­net­sei­ten bemüht und
grei­fen nur auf selbst erstell­te Inhal­te sowie auf lizen­zier­te und lizenz­freie
Wer­ke zurück. Soll­ten den­noch Inhal­te oder Auf­ma­chung der Inter­net­sei­te
Rech­te Drit­ter oder gesetz­li­che Vor­schrif­ten ver­let­zen, bit­ten wir um
umge­hen­de Mit­tei­lung an den im Impres­sum genann­ten Ver­ant­wort­li­chen.
Bei Bekannt­wer­den von Rechts­ver­let­zun­gen wer­den wir der­ar­ti­ge Inhal­te
umge­hend entfernen.





Datenschutz

Aufgabe des Datenschutzes ist es, die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser Daten zu schützen. Hier erfahren Sie mehr über den Kirchlichen Datenschutz.

Wir freu­en uns über Ihren Besuch auf unse­rer Web­sei­te und über Ihr Inter­es­se an unse­ren Ein­rich­tun­gen und Dienst­leis­tun­gen. Der Schutz Ihrer per­sön­li­chen Daten ist uns ein erns­tes Anlie­gen. In allen deut­schen kirch­li­chen Dienst­stel­len gel­ten für die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten die Bestim­mun­gen des Geset­zes über den kirch­li­chen Daten­schutz (KDG) sowie die sons­ti­gen anzu­wen­den­den kirch­li­chen und staat­li­chen Daten­schutz­vor­schrif­ten. Hier­zu gehört auch die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung zum Kirch­li­chen Daten­schutz­ge­setz (KDG-DVO).
Mit die­ser Daten­schutz­er­klä­rung möch­ten wir Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Erhe­bung und Ver­wen­dung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf die­ser Web­site informieren.

Hin­weis im Sin­ne des Gleichbehandlungsgesetzes:

Aus Grün­den der leich­te­ren Les­bar­keit wird auf eine geschlech­ter­spe­zi­fi­sche Dif­fe­ren­zie­rung ver­zich­tet. Ent­spre­chen­de Begrif­fe gel­ten wie in allen kirch­li­chen Anord­nun­gen im Sin­ne der Gleich­be­hand­lung für alle Geschlechter.

Begriffsbestimmungen

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten: “Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten” sind alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re natür­li­che Per­son (im Fol­gen­den “betrof­fe­ne Per­son”) bezie­hen; als iden­ti­fi­zier­bar wird eine natür­li­che Per­son ange­se­hen, die direkt oder indi­rekt, ins­be­son­de­re mit­tels Zuord­nung zu einer Ken­nung wie einem Namen, zu einer Kenn­num­mer, zu Stand­ort­da­ten, zu einer Online-Ken­nung oder zu einem oder meh­re­ren beson­de­ren Merk­ma­len, die Aus­druck der phy­si­schen, phy­sio­lo­gi­schen, gene­ti­schen, psy­chi­schen, wirt­schaft­li­chen, kul­tu­rel­len oder sozia­len Iden­ti­tät die­ser natür­li­chen Per­son sind, iden­ti­fi­ziert wer­den kann.

Bei­spie­le: Name, Adres­se, E‑Mail-Adres­sen, Nutzerverhalten.

Soweit nach­fol­gend nicht aus­drück­lich ander­wei­tig beschrie­ben, gilt im Rah­men des Betriebs und der Nut­zung die­ser Web­sei­te Folgendes:

Dritt­län­der: Ihre Daten wer­den nur in Deutsch­land ver­ar­bei­tet. Wir beab­sich­ti­gen nicht, ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an oder in ein Dritt­land oder an eine inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on zu übermitteln.

Auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dun­gen und Pro­filing: Wir nut­zen Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten weder zum Fin­den auto­ma­ti­sier­ter Ent­schei­dun­gen noch zur Durch­füh­rung von Profiling.

Zweck­än­de­run­gen: Die jeweils erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den aus­schließ­lich zu dem jeweils ange­ge­be­nen Zweck(en) ver­ar­bei­tet. Wir wer­den Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht zu einem ande­ren Zweck wei­ter­ver­ar­bei­ten, außer es ist gemäß den gesetz­li­chen Rege­lun­gen zulässig.

Verantwortlicher

Ver­ant­wort­lich im Sin­ne der daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen ist:

Katholische Pfarrkirchenstiftung Untergriesbach
Pfr. Erwin Blechinger
Passauer Str. 9
D- 94107 Untergriesbach
Tel: +49 8593 213
Fax: +49 8593 8433

E‑Mail: pfarramt.untergriesbach@bistum-passau.de  

Ver­ant­wort­li­che Stel­le ist die natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, die allein oder gemein­sam mit ande­ren über die Zwe­cke und Mit­tel der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten (z. B. Namen, E‑Mail-Adres­se, o.ä. entscheidet.

Den zustän­di­gen Datenschutzbeauftragte/r für das Bistum Passau:

Diözese Passau KdöR
HA Kanzlei/Abteilung Datenschutz
Domplatz 7
94032 Passau
Tel.: +49 851-393 -1203, -1230, -1140
E-Mail: datenschutz@bistum-passau.de

Katholisches Datenschutzzentrum Bayern KdöR

Datenschutzaufsicht für die bayerischen (Erz-)Diözesen
Vordere Sterngasse 1
90402 Nürnberg
Tel. :+49 911 477740 50 | Fax:0911 477740 59
E-Mail: post@kdsz.bayern 
Internet: www.kdsz.bayern

Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website

Bei der bloß infor­ma­to­ri­schen Nut­zung der Web­site, also wenn Sie sich nicht regis­trie­ren oder uns ander­wei­tig Infor­ma­tio­nen über­mit­teln, erhe­ben wir nur die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die Ihr Brow­ser an unse­ren Ser­ver über­mit­telt. Wenn Sie unse­re Web­site betrach­ten möch­ten, erhe­ben wir die fol­gen­den Daten, die für uns tech­nisch erfor­der­lich sind, um Ihnen unse­re Web­site anzu­zei­gen und die Sta­bi­li­tät und Sicher­heit zu gewähr­leis­ten (Rechts­grund­la­ge ist § 6 Abs. 1 lit. g KDG):

  • IP-Adres­se
  • Datum und Uhr­zeit der Anfrage
  • Zeit­zo­nen­dif­fe­renz zur Green­wich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anfor­de­rung (kon­kre­te Seite)
  • Zugriffs­sta­tus/HTTP-Sta­tus­code
  • jeweils über­tra­ge­ne Datenmenge
  • Web­site, von der die Anfor­de­rung kommt
  • Brow­ser
  • Betriebs­sys­tem und des­sen Oberfläche
  • Spra­che und Ver­si­on der Browsersoftware.

Zusätz­lich zu den zuvor genann­ten Daten wer­den bei Ihrer Nut­zung unse­rer Web­site Coo­kies auf Ihrem Rech­ner gespei­chert. Bei Coo­kies han­delt es sich um klei­ne Text­da­tei­en, die auf Ihrer Fest­plat­te dem von Ihnen ver­wen­de­ten Brow­ser zuge­ord­net gespei­chert wer­den und durch wel­che der Stel­le, die den Coo­kie setzt (hier durch uns), bestimm­te Infor­ma­tio­nen zuflie­ßen. Coo­kies kön­nen kei­ne Pro­gram­me aus­füh­ren oder Viren auf Ihren Com­pu­ter über­tra­gen. Sie die­nen dazu, das Inter­net­an­ge­bot ins­ge­samt nut­zer­freund­li­cher und effek­ti­ver zu machen.

Die meis­ten Brow­ser sind so ein­ge­stellt, dass sie die Ver­wen­dung von Coo­kies akzep­tie­ren, die­se Funk­ti­on kann aber durch die Ein­stel­lung des Inter­net­brow­sers von Ihnen für die lau­fen­de Sit­zung oder dau­er­haft abge­schal­tet wer­den. Sie kön­nen Ihren Inter­net­brow­ser so ein­stel­len, dass die­ser ent­we­der alle Coo­kies auto­ma­tisch akzep­tiert, alle Coo­kies auto­ma­tisch ablehnt oder Sie bei jedem Coo­kie fragt, ob Sie es akzep­tie­ren oder ableh­nen möchten.

Die­se Web­site nutzt tran­si­en­te und per­sis­ten­te Coo­kies, deren Umfang und Funk­ti­ons­wei­se im Fol­gen­den erläu­tert werden:

Tran­si­en­te Coo­kies wer­den auto­ma­ti­siert gelöscht, wenn Sie den Brow­ser schlie­ßen. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re die Ses­si­on-Coo­kies. Die­se spei­chern eine soge­nann­te Ses­si­on-ID, mit wel­cher sich ver­schie­de­ne Anfra­gen Ihres Brow­sers der gemein­sa­men Sit­zung zuord­nen las­sen. Dadurch kann Ihr Rech­ner wie­der­erkannt wer­den, wenn Sie auf unse­re Web­site zurück­keh­ren. Die Ses­si­on-Coo­kies wer­den gelöscht, wenn Sie sich aus­log­gen oder den Brow­ser schließen.

Per­sis­ten­te Coo­kies wer­den auto­ma­ti­siert nach einer vor­ge­ge­be­nen Dau­er gelöscht, die sich je nach Coo­kie unter­schei­den kann. Sie kön­nen die Coo­kies in den Sicher­heits­ein­stel­lun­gen Ihres Brow­sers jeder­zeit löschen.

Sie kön­nen Ihre Brow­ser-Ein­stel­lung ent­spre­chend Ihren Wün­schen kon­fi­gu­rie­ren und z. B. die Annah­me von Third-Par­ty-Coo­kies oder allen Coo­kies ableh­nen. Wir wei­sen Sie dar­auf hin, dass Sie even­tu­ell nicht alle Funk­tio­nen die­ser Web­site nut­zen können.

Wir set­zen Coo­kies ein, um Sie für Fol­ge­be­su­che iden­ti­fi­zie­ren zu kön­nen, falls Sie über einen Account bei uns ver­fü­gen. Andern­falls müss­ten Sie sich für jeden Besuch erneut einloggen.

Die genutz­ten Flash-Coo­kies wer­den nicht durch Ihren Brow­ser erfasst, son­dern durch Ihr Flash-Plug-in. Wei­ter­hin nut­zen wir HTML5-Sto­rage-Objec­ts, die auf Ihrem End­ge­rät abge­legt wer­den. Die­se Objek­te spei­chern die erfor­der­li­chen Daten unab­hän­gig von Ihrem ver­wen­de­ten Brow­ser und haben kein auto­ma­ti­sches Ablauf­da­tum. Wenn Sie kei­ne Ver­ar­bei­tung der Flash-Coo­kies wün­schen, müs­sen Sie ein ent­spre­chen­des Add-On instal­lie­ren, z. B. „Bet­ter Pri­va­cy“ für Mozil­la Fire­fox oder das Ado­be-Flash-Kil­ler-Coo­kie für Goog­le Chro­me. Die Nut­zung von HTML5-sto­rage-objec­ts kön­nen Sie ver­hin­dern, indem Sie in Ihrem Brow­ser den pri­va­ten Modus ein­set­zen. Zudem emp­feh­len wir, regel­mä­ßig Ihre Coo­kies und den Brow­ser-Ver­lauf manu­ell zu löschen.

Weitere Funktionen und Angebote unserer Website

Neben der rein infor­ma­to­ri­schen Nut­zung unse­rer Web­site bie­ten wir ver­schie­de­ne Leis­tun­gen an, die Sie bei Inter­es­se nut­zen kön­nen. Dazu müs­sen Sie in der Regel per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ange­ben, die wir zur Erbrin­gung der jewei­li­gen Leis­tung nut­zen und für die die genann­ten Grund­sät­ze zur Daten­ver­ar­bei­tung gel­ten. Die Nut­zung der ange­bo­te­nen Ser­vice­leis­tun­gen und Diens­te sei­tens des Nut­zers erfolgt aus­drück­lich auf frei­wil­li­ger Basis.

Teil­wei­se bedie­nen wir uns zur Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten exter­ner Dienst­leis­ter. Die­se wur­den von uns sorg­fäl­tig aus­ge­wählt und beauf­tragt, sind an unse­re Wei­sun­gen gebun­den und wer­den regel­mä­ßig kontrolliert.

Wei­ter­hin kön­nen wir Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Drit­te wei­ter­ge­ben, wenn Ver­an­stal­tun­gen, Gewinn­spie­le oder ähn­li­che Leis­tun­gen von uns gemein­sam mit Part­nern ange­bo­ten wer­den. Nähe­re Infor­ma­tio­nen hier­zu erhal­ten Sie hier­zu im Ein­zel­fall bei Anga­be Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.

Soweit unse­re Dienst­leis­ter oder Part­ner ihren Sitz in einem Staat außer­halb des Euro­päi­schen Wirt­schafts­rau­men (EWR) haben, infor­mie­ren wir Sie über die Fol­gen die­ses Umstands in der Beschrei­bung des Angebotes.

Elektronische Post (Email) / Kontaktaufnahme

Infor­ma­tio­nen, die Sie unver­schlüs­selt per Elek­tro­ni­scher Post (Email) an uns sen­den, kön­nen mög­li­cher­wei­se auf dem Über­tra­gungs­weg von Drit­ten gele­sen wer­den. Wir kön­nen in der Regel auch Ihre Iden­ti­tät nicht über­prü­fen und wis­sen nicht, wer wirk­li­cher Inha­ber einer Email­adres­se ist. Eine rechts­si­che­re Kom­mu­ni­ka­ti­on durch ein­fa­che Email ist daher nicht gewähr­leis­tet. Wie vie­le Anbie­ter set­zen wir Fil­ter gegen uner­wünsch­te Wer­bung (“SPAM-Fil­ter”) ein, die in eini­gen Fäl­len auch nor­ma­le Emails fälsch­li­cher­wei­se auto­ma­tisch als uner­wünsch­te Wer­bung ein­ord­nen und löschen. Emails, die schä­di­gen­de Pro­gram­me (“Viren”) ent­hal­ten, wer­den von uns in jedem Fall auto­ma­tisch gelöscht. Wenn Sie schutz­wür­di­ge Nach­rich­ten an uns sen­den wol­len, emp­feh­len wir, die Nach­richt auf kon­ven­tio­nel­lem Post­we­ge an uns zu senden.

Wenn Sie uns über die Kon­takt­for­mu­la­re oder die ange­ge­be­nen Kon­takt-Email-Adres­sen kon­tak­tie­ren, erlau­ben wir uns im Sin­ne einer schnel­len Bear­bei­tung ihres Anlie­gens, Ihre Anfra­ge an die zustän­di­ge Stel­le intern weiterzuleiten.

Information über Ihre Rechte als betroffene Person (§ 15 Ziffer 2 lit. (b) KDG)

Bei Vor­lie­gen der gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen haben Sie — sofern nicht ein gesetz­li­cher Aus­nah­me­fall gege­ben ist — gegen­über uns fol­gen­de Rech­te hin­sicht­lich der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten:

  • Recht auf Aus­kunft (§ 17 KDG)
  • Recht auf Berich­ti­gung (§ 18 KDG)
  • Recht auf Löschung (§ 19 KDG)
  • Recht auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung (§ 20 KDG)
  • Recht auf Daten­über­trag­bar­keit (§ 22 KDG)
  • Recht auf Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung (§ 23 KDG)

Ihre Rech­te kön­nen Sie jeder­zeit per Email an datenschutz@bistum-passau.de gel­tend machen.

Sie haben zudem das Recht, sich bei der zustän­di­gen Daten­schutz-Auf­sichts­be­hör­de über die Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch uns zu beschwe­ren. Die Kon­takt­da­ten fin­den Sie unter Punkt 2.

Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir ver­ar­bei­ten Ihre Daten nur dann, wenn dies gemäß Gesetz für den kirch­li­chen Daten­schutz (KDG) erlaubt ist.

Sofern Sie uns eine Ein­wil­li­gung für die Nut­zung ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, z. B. für den Erhalt des News­let­ters, erteilt haben, kön­nen sie die­se jeder­zeit und ohne Begrün­dung mit Wir­kung für die Zukunft wider­ru­fen. Bit­te sen­den Sie uns dazu eine kur­ze Email an Ihren Ansprech­part­ner oder an datenschutz@bistum-passau.de.

Wir wer­den die­sen Wer­be­wi­der­spruch intern an die zustän­di­gen Stel­len wei­ter­lei­ten, damit wir Ihrem Wunsch umge­hend nach­kom­men können.


Einsatz von Google-Maps

Wir setzen auf unserer Seite die Komponente „Google Maps“ der Firma Google Ireland Ltd,
nachfolgend „Google“, ein:
Google Ireland Ltd
Gordon House
Barrow Street
Dublin, 4
Ireland,
Bei jedem einzelnen Aufruf der Komponente „Google Maps“ wird von Google ein Cookie gesetzt, um bei der Anzeige der Seite, auf der die Komponente „Google Maps“ integriert ist, Nutzereinstellungen und -daten zu verarbeiten. Dieses Cookie wird im Regelfall nicht durch das Schließen des Browsers gelöscht, sondern läuft nach einer bestimmten Zeit ab, soweit es nicht von Ihnen zuvor manuell gelöscht wird.
Wenn Sie mit dieser Verarbeitung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, so besteht die Möglichkeit, den Service von „Google Maps“ zu deaktivieren und auf diesem Weg die Übertragung von Daten an Google zu verhindern. Dazu müssen Sie die Java-Script-Funktion in Ihrem Browser deaktivieren. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall die „Google Maps“ nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Bei der Deaktivierung kann zudem die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Die Nutzung von „Google Maps“ und der über „Google Maps“ erlangten Informationen erfolgt gemäß den Google-Nutzungsbedingungen http://www.google.de/intl/de/policies/terms/regional.html sowie der zusätzlichen Geschäftsbedingungen für „Google Maps“ https://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps.html.[MC1] 

Datensicherheit

Die­se Sei­te nutzt aus Sicher­heits­grün­den und zum Schutz der Über­tra­gung ver­trau­li­cher Inhal­te, wie zum Bei­spiel Bestel­lun­gen oder Anfra­gen, die Sie an uns als Sei­ten­be­trei­ber sen­den, eine SSL-bzw. TLS-Ver­schlüs­se­lung. Eine ver­schlüs­sel­te Ver­bin­dung erken­nen Sie dar­an, dass die Adress­zei­le des Brow­sers von “http://” auf “https://” wech­selt und an dem Schloss-Sym­bol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Ver­schlüs­se­lung akti­viert ist, kön­nen die Daten, die Sie an uns über­mit­teln, nicht von Drit­ten mit­ge­le­sen werden.[MC2] 

Nutzungsbedingungen und Urheberrecht

Die Inhal­te die­ser Home­page wur­den Tex­te, Bil­der, Gra­fi­ken sowie die Gestal­tung die­ser Inter­net­sei­ten kön­nen unter Umstän­den dem Urhe­ber­recht unterliegen.

Wir sind um die urhe­ber­recht­li­che Rich­tig­keit unse­rer Inter­net­sei­ten bemüht und grei­fen nur auf selbst erstell­te Inhal­te sowie auf lizen­zier­te und lizenz­freie Wer­ke zurück. Soll­ten Inhal­te oder Auf­ma­chung der Inter­net­sei­te Rech­te Drit­ter oder gesetz­li­che Vor­schrif­ten ver­let­zen, bit­ten wir um umge­hen­de Mit­tei­lung an den im Impres­sum genann­ten Ver­ant­wort­li­chen. Bei Bekannt­wer­den von Rechts­ver­let­zun­gen wer­den wir der­ar­ti­ge Inhal­te umge­hend entfernen.

Pri­vat­per­so­nen dür­fen grund­sätz­lich urhe­ber­recht­lich geschütz­tes Mate­ri­al zum pri­va­ten und sons­ti­gen eige­nen Gebrauch im Rah­men des § 53 UrhG ver­wen­den. Eine Ver­viel­fäl­ti­gung oder Ver­wen­dung urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Mate­ri­als die­ser Sei­ten oder Tei­len davon in ande­ren elek­tro­ni­schen oder gedruck­ten Publi­ka­tio­nen und deren Ver­öf­fent­li­chung ist aber nur mit Ein­wil­li­gung des Web­sei­ten­be­trei­bers gestat­tet. Der Nach­druck und die Aus­wer­tung sind all­ge­mein gestat­tet, sofern die Quel­le bezeich­net wird.

Tex­te, Bil­der, Gra­fi­ken und sons­ti­ge Datei­en kön­nen dane­ben ganz oder teil­wei­se dem Urhe­ber­recht Drit­ter unter­lie­gen. Über das Bestehen mög­li­cher Rech­te Drit­ter gibt der für den Inhalt Ver­ant­wort­li­che nähe­re Aus­künf­te, sofern die­se Rech­te nicht bereits durch ent­spre­chen­de Hin­wei­se auf der Web­sei­te kennt­lich gemacht sind.

Haftungsausschluss und -beschränkung

Die in unse­rem Inter­net­an­ge­bot bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen wur­den nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen erar­bei­tet und geprüft. Es wird jedoch kei­ne Gewähr für die Aktua­li­tät, Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit oder Qua­li­tät und jeder­zei­ti­ge Ver­füg­bar­keit der bereit gestell­ten Infor­ma­tio­nen übernommen.

Unbe­scha­det der Rege­lun­gen des § 675 Absatz 2 BGB gilt für das bereit­ge­stell­te Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot fol­gen­de Haftungsbeschränkung:

Das Bis­tum Pas­sau und ihre Bediens­te­ten haf­ten nicht für Schä­den, die durch die Nut­zung oder Nicht­nut­zung der in ihrem Inter­net­an­ge­bot ent­hal­te­nen Infor­ma­tio­nen ent­ste­hen. Der Haf­tungs­aus­schluss gilt nicht, soweit die Vor­schrift des § 823 BGB (Haf­tung bei vor­sätz­li­cher oder fahr­läs­si­ger Scha­dens­zu­fü­gung) ein­schlä­gig ist. Für etwai­ge Schä­den, die beim Auf­ru­fen oder Her­un­ter­la­den von Daten durch Com­pu­ter­vi­ren oder bei der Instal­la­ti­on oder Nut­zung von Soft­ware ver­ur­sacht wer­den, wird nicht gehaf­tet. Die kirch­li­che Dienst­stel­le behält es sich aus­drück­lich vor, ein­zel­ne Web­sei­ten oder das gesam­te Ange­bot ohne geson­der­te Ankün­di­gung zu ver­än­dern, zu ergän­zen, zu löschen oder die Ver­öf­fent­li­chung zeit­wei­se oder end­gül­tig einzustellen

Partnerwebseiten

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Gültigkeit

Wir sind stets bemüht, unse­re Web­sei­te wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und neue Tech­no­lo­gi­en ein­zu­set­zen. Daher kann es not­wen­dig wer­den, die­se Daten­schutz­er­klä­rung zu ändern, bzw. anzu­pas­sen. Wir behal­ten uns daher das Recht vor, die­se Erklä­rung jeder­zeit mit Wir­kung für die Zukunft zu ändern. Bit­te besu­chen Sie daher die­se Sei­te regel­mä­ßig und lesen Sie die jeweils aktu­el­le Daten­schutz­er­klä­rung von Zeit zu Zeit erneut durch.


44 Rahmenschutzkonzept für die Pfarrkirchenstiftungen der Diözese Passau 

 

Amtsblatt

FOLGE 6 | 14. MAI 2025 | 155. JAHRGANG

 INHALT:

  • Geleitwort zum Rahmenschutz- konzept für die Pfarrkirchenstiftungen der Diözese Passau
  • Rahmenschutzkonzept für die Pfarr- kirchenstiftungen der Diözese Passau
  • Ergänzende Informationen zum Rahmenschutzkonzept

43

Geleitwort zum Rahmenschutzkonzept

für die Pfarrkirchenstiftungen der Diözese Passau

Liebe Mitbrüder im priesterlichen Dienst, sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend erfolgt die Inkraftsetzung eines Rahmenschutzkonzeptes für die Diözese Passau zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Damit tragen wir dem Anliegen Rechnung, nicht nur für die Beschäftigten der Diözese Passau selbst, sondern alle im Haupt-, Neben- und Ehrenamt auch in den Pfarrkirchenstiftungen der Diözese Passau Beschäftigten in ein flächende- ckendes Schutzkonzept einzubinden, so dass auch im Zeitraum bis zur Er- stellung eines jeweils eigenen Institutionellen Schutzkonzeptes durch die Pfarrkirchenstiftungen grundlegende Schutzmechanismen greifen und so der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen auf allen Ebe- nen kirchlichen Dienstes in der Diözese Passau gewährleistet ist.

Ausdrücklich verbunden ist damit jedoch auch der Wunsch an Sie als Ver- antwortliche in den Pfarrkirchenstiftungen, durch die Erstellung eines eigenen Institutionellen Schutzkonzeptes die konkrete Situation in Ihrem Bereich abzubilden und den Umständen vor Ort durch eine eigene Rege- lung Rechnung zu tragen. Bitte verstehen Sie dieses Rahmenschutzkonzept daher vor allem als Unterstützung in Ihrer Arbeit vor Ort und als Handrei- chung für die Erfüllung Ihres wichtigen Auftrages in unseren Pfarreien.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei unserer Präventionsbeauftragten, Frau Bettina Sturm, und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Koordina- tionsstelle zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt, die auch für Rückfra- gen aus den Pfarrkirchenstiftungen gerne zur Verfügung stehen, für ihre wertvolle Unterstützung.

Passau, 14. Mai 2025

Josef Ederer Generalvikar

44

Rahmenschutzkonzept für die Pfarrkirchenstiftungen der Diözese Passau

Das Rahmenschutzkonzept für die Pfarrkirchenstiftungen1 der Diözese Pas- sau stellt eine Übergangsebene zwischen der Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürfti- gen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz2 und dem von der jeweiligen Pfarrkirchenstiftung zu erstellenden Institutionellen Schutz- konzept (ISK) dar.

Durch das Rahmenschutzkonzept wird ein qualitativer Standard in Bezug auf Prävention sexualisierter Gewalt festgelegt.

Kindertagesstätten in Trägerschaft der Pfarrkirchenstiftung sind verpflich- tet, ein eigenes Institutionelles Schutzkonzept zu erarbeiten und umzuset- zen. Für die fachliche Beratung dieser Einrichtungen ist der Caritasverband für die Diözese Passau e. V. zuständig.

Alle im Rahmenschutzkonzept genannten Anlaufstellen sind im Anhang mit Kontaktdaten aufgeführt.

Zudem sind auf folgender Homepage weitere Informationen einzusehen. https://www.bistum-passau.de/beratung-seelsorge/praevention

1                 Der Begriff Pfarrkirchenstiftung umfasst auch die Pfarrei als pastoralen Raum und nicht nur als Träger von Einrichtungen und Anstellungsträger von Beschäftigten. Zur besseren Lesbarkeit wird auf eine diesbezügliche Differenzierung bei der textlichen Darstellung verzichtet.

2                 Amtsblatt Folge 9/2019; RO-Prävention

Präambel

Der Schutz vor sexualisierter Gewalt und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen3 hat in den Pfarrkirchenstiftungen größte Bedeutung. Die Glaubensgemeinschaft leistet einen wertvollen Beitrag für einen sicheren Lern- und Lebensraum der anvertrauten Menschen. Niemand soll vor Grenzverletzungen oder Übergriffen jeglicher Art und Weise Angst haben oder diese erleben müs- sen. „Der Umgang miteinander ist von Achtsamkeit, Respekt und gegensei- tiger Ehrfurcht geprägt4.“

In den Pfarrkirchenstiftungen stehen alle Beschäftigten5 und ehrenamt- lich Tätigen in der Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass sexualisierte Gewalt keinen Raum im täglichen Miteinander findet. Dies soll dadurch sichergestellt werden, dass Prävention gegen sexualisierte Gewalt als inte- graler Bestandteil der täglichen Arbeit gesehen und umgesetzt wird.

Es gibt Risikofaktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigen und ihren Ursprung in der Institution bzw. Situation haben. Ein Schutzkonzept mi- nimiert institutionelle Risiken und fördert eine Kultur des Hinsehens und Handelns.

Die Einhaltung des Rahmenschutzkonzeptes soll dazu beitragen,

  • dass eine reflektierte Auseinandersetzung mit institutionellen Gegeben- heiten, Strukturen, Situationen und Umgangsweisen geschieht,
  • dass Regelungen zum grenzachtenden Umgang Orientierung und Handlungssicherheit geben,
  • dass Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, qualifiziert geholfen wird und

3                 Definition von schutz- oder hilfebedürftigen Personen sind der Rahmenordnung-Prävention unter 1.4 zu entnehmen

4                 Strategische Überlegungen, Herausgeber Generalvikariat, Stand 09/2021

5                 Beschäftigte im Sinne der Rahmenordnung Prävention der DBK

  • dass Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit von Kindern, Ju- gendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen übernom- men wird.
  1. Zuständigkeit und Verantwortung
  • Die Umsetzung des Schutzauftrages mittels des Rahmenschutzkonzep- tes ist eine pastorale Aufgabe. Verantwortlich in der Pfarrkirchenstif- tung ist der Pfarrer bzw. Pfarradministrator, unterstützt durch das Pfarr-

Für den Teilbereich Personalauswahl und -entwicklung (Beschäftigte) ist in Fällen der vollumfänglichen Abgabe die jeweilige Verwaltungs- leitung in ihrer Funktion als ständige Vertretung zuständig. Ausgenom- men hiervon bleibt das Personal der Kindertagesstätten6, für das in der Regel der Pfarrer bzw. Pfarradministrator zuständig ist.

Ständige Vertretung als auch Pfarrer bzw. Pfarradministrator sind zur Zusammenarbeit angehalten.

Für den Teilbereich Personalauswahl und -entwicklung (ehrenamtlich Tätige) ist weiterhin der Pfarrer bzw. Pfarradministrator zuständig.

  • Das Rahmenschutzkonzept entbindet nicht von der Verpflichtung, ein individuelles Institutionelles Schutzkonzept (ISK) für die Pfarrkirchen- stiftung ergänzend zu erstellen und umzusetzen.
  • Sofern nachgeordnetes Leitungspersonal für Einrichtungen der Pfarrkir- chenstiftung vorhanden ist, kann der Prozess der ISK-Erstellung und des- sen Umsetzung innerhalb der Einrichtung auf das nachgeordnete Lei- tungspersonal übertragen werden. Die Letztverantwortung bleibt beim Pfarrer bzw. Pfarradministrator.

6                 vgl. Art. 6 Abs. 3 Statut für die Verwaltungszentren in der Diözese Passau, Amtsblatt Folge 2/2019; Vorbehaltlich einer zukünftigen Statutsüberarbeitung

  1. Personalauswahl und -entwicklung
  • Die Personalverantwortlichen, ggf. die Leitung einer Einrichtung, tragen Sorge, dass nur Personen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in der Pfarrkirchen- stiftung tätig sind, die neben der fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen.
  • Pfarrer bzw. Pfarradministrator, ggf. die Leitung einer Einrichtung, the- matisieren Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Vorstellungsge- spräch, während der Einarbeitung sowie in regelmäßigen Gesprächen mit den Beschäftigten. Ebenso wird Prävention bei der Einführung in das Ehrenamt mit den dort Tätigen thematisiert.
  • Pfarrer bzw. Pfarradministrator, ggf. die Leitung einer Einrichtung, in- formieren Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige über das Rahmen- schutzkonzept bzw. Institutionelle Schutzkonzept und erläutern dessen
  • Alle Beschäftigten mit Arbeitsvertrag (sozialversicherungspflichtige und geringfügige Arbeitnehmer), die Kinder und Jugendliche beauf- sichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden, pflegen oder vergleichbaren Kontakt haben, sind verpflichtet, zu Beginn der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme und eine unterzeichnete Selbstaus- kunftserklärung vorzulegen.
  • Ehrenamtlich Tätige, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, be- treuen, erziehen, ausbilden, pflegen oder vergleichbaren Kontakt ha- ben, legen zu Beginn der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vor. Hierbei ist die Art, Intensität und Dauer des Kontak- tes entscheidend. Die Selbstauskunftserklärung ist ebenfalls unterzeich- net vorzulegen.

  • Das erweiterte Führungszeugnis muss alle fünf Jahre neu zur Einsicht- nahme vorgelegt werden und darf ab Ausstellungsdatum bei der Ein- sichtnahme nicht älter als 3 Monate sein. Die Selbstauskunftserklärung muss einmalig unterzeichnet werden.
  • Die Beschäftigten der Pfarrkirchenstiftung sind mit einer Verpflich- tungserklärung auf die Einhaltung des Verhaltenskodex zu verpflichten.
  • Beauftragt die Pfarrkirchenstiftung Dritte zur Durchführung von Dienst- leistungen oder werden Dritten kirchliche Räume überlassen, verständi- gen sich die Vertragspartner über die Einhaltung der gesetzlichen und diözesanen Standards bzgl. Kinder- bzw. Jugendschutz.
  • Verhaltenskodex

Der nachfolgende Allgemeine Teil gilt verbindlich für alle Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen der Pfarrkirchenstiftung:

  • Ich weiß, jede Form von Gewalt ist unvereinbar mit kirchlichem Han- deln:

Ich weiß, dass kirchliches Handeln unvereinbar ist mit jeder Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt. Hierzu ge- hört jedes Verhalten, das die Achtung des anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört.

  • Ich achte Rechte und Würde:

Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist geprägt von Wertschät- zung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten.

  • Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen:

Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe um. Ich res- pektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der mir anver- trauten Personen. Dabei achte ich auch auf meine eigenen Grenzen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bildern und Medien, insbesondere bei der Nutzung von digitalen Medien.

  • Ich nutze keine Abhängigkeiten aus und handle nachvollziehbar und ehrlich:

Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Personen bewusst. Ich handle nachvollziehbar und ehrlich. Abhängigkeiten nutze ich nicht aus und missbrauche nicht das Vertrauen der mir Anvertrauten.

  • Ich beziehe aktiv Position gegen Grenzverletzungen:

Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüber- schreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat. Ich beziehe da- gegen aktiv Stellung. Nehme ich Grenzverletzungen wahr, leite ich die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffe- nen ein. Ich greife ein, wenn die mir anvertrauten Personen sich ande- ren gegenüber in dieser Art grenzverletzend verhalten.

  • Ich höre zu, wenn sich mir jemand anvertrauen möchte:

Ich höre zu, wenn mir Personen verständlich machen möchten, dass ih- nen durch andere Personen körperliche, verbale, psychisch und sexu- alisierter Gewalt angetan wurde und wird. Ich bin mir bewusst, dass solche Gewalttaten von Personen jeglichen Geschlechts verübt werden und dass alle Personen unabhängig von ihrem Alter und Geschlecht be- troffen sein können.

  • Ich kenne Melde- und Beschwerdewege und weiß, wer mich unter- stützen kann:

Ich kenne Melde- und Beschwerdewege und die Ansprechpersonen im Bistum Passau bei einem Verdachtsfall bzw. konkreten Vorfall.

Bei Vermutung oder im Verdachtsfall hole ich mir bei Bedarf Beratung, Hilfe zur Klärung oder Unterstützung.

  • Ich leite jeden Verdacht oder Kenntnis von sexualisierter Gewalt weiter: Erlange ich im dienstlichen Kontext Kenntnis von einem Sachverhalt, der den Verdacht auf sexualisierte Gewalt nahelegt, teile ich dies un- verzüglich meinem Dienstvorgesetzten oder der zuständigen Person der Leitungsebene oder einer der unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums mit. Das gleiche gilt, wenn ich über die Einleitung oder das Ergebnis eines laufenden Ermittlungsverfahrens oder über eine erfolgte Verurteilung im dienstlichen Kontext Kenntnis erlange.

Etwaige staatliche oder kirchliche Verschwiegenheitspflichten oder Mitteilungspflichten gegenüber kirchlichen oder staatlichen Stellen so- wie gegenüber Dienstvorgesetzten bleiben davon unberührt.

  • Ich weiß, dass jede Form von Gewalt Konsequenzen hat:

Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von Gewalt disziplinarische, ar- beitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

Der pfarreispezifische Teil des Verhaltenskodex wird vor Ort unter Beteili- gung von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Rahmen des Institutionellen Schutzkonzeptes ergänzt und umfasst Schutzmaßnahmen und verbindliche Verhaltensregeln zu den folgenden Oberpunkten.7

  • Beziehungs- und Kontaktgestaltung
  • Körperkontakt
  • Emotionale Situationen
  • 1:1 Situationen
  • Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse

7                 Die Diözese Passau hat zu bestimmten Arbeitsfeldern (Kirchenmusik, Beichte, Freizeitmaßnahmen) bereits Verhaltensregelungen aufgestellt, deren Beachtung ausdrücklich empfohlen wird. Vgl. https://www.bis- tum-passau.de/beratung-seelsorge/praevention

  • Räumliche Situationen
  • Herausfordernde Themen
  • Sonstiges/Anderes

Darüber hinaus ist es wichtig, Sanktionen und Disziplinierungsmaßnah- men (erzieherische Maßnahmen) zu vereinbaren, falls gegen Verhaltensre- geln verstoßen wird.

  1. Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen

Der Verhaltenskodex kann durch Erlass entsprechender Dienstanweisung Gültigkeit erlangen.

In Hausordnungen und Nutzungsvereinbarungen für Räume der jeweili- gen Pfarrkirchenstiftung wird das Rahmenschutzkonzept einbezogen und für anwendbar erklärt.

  1. Vorgehensweise im Verdachts- und Beschwerdefall

Jeder, der sich die Frage des Vorliegens sexualisierter Gewalt stellt, egal ob Betroffener, Beobachter oder Angesprochener, hat immer die Möglichkeit, fachlichen Rat bei einer kirchlichen oder nichtkirchlichen Beratungsstelle 8 einzuholen, insbesondere, wenn es sich um eine Vermutung handelt. Diese Beratungsdienste unterliegen der Schweigepflicht.

Die Absätze 1 bis 10 gelten für Sachverhalte in einem kirchlichen Kontext.

  • Jegliche Hinweise auf sexualisierte Gewalt nehmen die beauftragten unabhängigen Ansprechpersonen9 des Bistums entgegen.

8                 Siehe Homepage; https://www.bistum-passau.de/sexualisierte-gewalt/beratungsangebote

9                 Siehe Personenverzeichnis im Anhang

  • Betroffene können sich bei einem konkreten Vorfall direkt an die beauf- tragten Ansprechpersonen bzw. an die unabhängigen Beratungsstellen10 im Bistumsgebiet wenden.

Alternativ kann auch mit der Interventionsstelle11 des Bistums Kontakt aufgenommen werden.

Betroffene Kinder und Jugendliche haben die niedrigschwellige Mög- lichkeit, sich an die sogenannten Erstanlaufstellen (Kirchliche Jugend- büros) zu wenden. Die dort tätigen Personen unterliegen der kirchli- chen Meldepflicht verfügen jedoch über entsprechende Kenntnisse zu Beratungsangeboten (intern und extern) sowie Meldewege innerhalb des Bistums. Sie stehen daher als zuverlässige und in der Regel bekannte Gesprächspartner unterstützend zur Seite.

  • Bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt12 sind alle Beschäftigten der Pfarrkirchenstiftung, wenn diese Fälle im dienstlichen Kontext bekannt wurden, verpflichtet diese zu melden. Vertraut sich eine betroffene Per- son an, so sind die Äußerungen ernst zu nehmen. Eine Dokumentation ist anempfohlen.

Die Meldung hat folgendermaßen zu erfolgen:

  1. Entweder unverzüglich an den Pfarrer bzw. Pfarradministrator bzw. die Leitung der Einrichtung.

Die Meldung wird an eine der unabhängigen Ansprechpersonen wei- tergeleitet und/oder die Interventionsstelle informiert.

Richtet sich der Verdacht gegen den Pfarrer bzw. Pfarradministrator oder die Leitung der Einrichtung, wird die Meldung direkt an die un- abhängigen Ansprechpersonen und/oder die Interventionsstelle wei- tergegeben

  1. oder unverzüglich Kontakt mit einer der unabhängigen Ansprechper- sonen aufzunehmen.

10             Siehe Verzeichnis im Anhange

11             Siehe Personenverzeichnis im Anhang

12             im Sinne der Interventionsordnung

  • Handelt es sich bei den Betroffenen um Beschäftigte der Pfarrkirchen- stiftung, die weder minderjährig noch schutz- oder hilfebedürftig sind, greifen die Schutzregelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsge- setzes (AGG). Beschwerden nimmt die dafür zuständige Ombudsstelle13

5) Im Rahmen des Institutionellen Schutzkonzepts können ergänzende Beratungsmöglichkeiten angegeben und weitere Melde- und Beschwer- dewege für Minderjährige sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwach- sene eingerichtet werden.

  • Verantwortlich für Maßnahmen der Intervention ist die Interventions- stelle des Bistums.
  • Zur Beratung eines irritierten Systems nach einem Verdachtsfall oder konkreten Vorfall steht eine Person der Stabsstelle Gemeindeberatung!4 des Bistums zur Verfügung.
  • Personen mit Kontakt zu Betroffenen oder Beschuldigten bzw. Tätern haben Anspruch auf kontinuierliche Supervision. Nähere Informatio- nen hierzu gibt es bei der Kontaktstelle Supervision, Coaching und Me- diation15.
  • Bei einer fälschlichen Beschuldigung hat die Pfarrkirchenstiftung Maß- nahmen zu ergreifen, die zur Rehabilitation und zum Schutz der ent- sprechenden Person geeignet sind.
  • Etwaige staatliche oder kirchliche Verschwiegenheitspflichten oder Mitteilungspflichten gegenüber kirchlichen oder staatlichen Stellen so- wie gegenüber Dienstvorgesetzten bleiben hiervon unberührt.

13             Siehe Personenverzeichnis im Anhang

14             Siehe Personenverzeichnis im Anhang

15             Siehe Personenverzeichnis im Anhang

  1. Qualitätsmanagement
  • Der gesamte Schutzprozess ist in der Pfarrkirchenstiftung auf geeignete Weise fortwährend bekannt zu machen.
  • Spätestens fünf Jahre nach Inkraftsetzung des Institutionellen Schutz- konzeptes erfolgt eine erneute Überprüfung im Sinne einer Evaluierung und ggf. eine Überarbeitung des Institutionellen Schutzkonzeptes. Die- ser Prozess geschieht in Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt des Bistums16.
  • Nach einem Verdachtsfall oder Vorfall ist das jeweilige Institutionelle Schutzkonzept auf notwendige Anpassungen hin zu überprüfen.
  • In pädagogischen Einrichtungen einer Pfarrkirchenstiftung muss eine in Präventionsfragen geschulte Person benannt sein, die bei der Umset- zung der Schutzkonzepte berät und unterstützt.
  • Um den gegenseitigen Informationsfluss zwischen Pfarrgemeinderat und Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu ge- währleisten, fungiert der PGR-Vorsitzende als Verbindungsperson.
  • Präventionsschulungen
  • Alle Beschäftigten einer Pfarrkirchenstiftung, die regelmäßig Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwach- senen haben, werden verpflichtend zum Thema sexualisierter Gewalt
  • Alle anderen Beschäftigten sind regelmäßig auf die Bedeutung der Prä- vention gegen sexualisierte Gewalt hinzuweisen.

16             Stabsstelle des Generalvikars

  • Alle ehrenamtlich Tätigen mit regelmäßigen Kontakt zu Minderjährigen nehmen an einer Schulung der Kirchlichen Jugendbüros, Verbände oder des Ministrantenreferates teil.
  • Bereits absolvierte Schulungen durch andere Anbieter können nach Prü- fung durch die Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Ge- walt des Bistums anerkannt werden.
  • Weitere Präventionsarbeit
  • Weitere Angebote in den Pfarrkirchenstiftungen sollen Kinder und Ju- gendliche sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsene in der Wahr- nehmung ihrer Rechte stärken und Beteiligungsmöglichkeiten schaffen. Die Pfarrkirchenstiftungen sind frei, zu entscheiden, welche Maßnah- men sie hierfür geeignet halten und ergreifen.
  • In pädagogischen Einrichtungen muss ein sexualpädagogisches Kon- zept erstellt werden.
  • Das Bistum Passau begeht jährlich den von Papst Franziskus ausgerufe- nen Gebetstag für Betroffene von sexuellem Missbrauch. Zeitnah zu die- sem Termin wird das Themenfeld in die Liturgie vor Ort eingebunden.
  1. Veröffentlichung, Information, Rückmeldung
  • Dieses Rahmenschutzkonzept ist unverzüglich, aber spätestens bis 27.06.2025 auf der Homepage17 der Pfarrkirchenstiftung zu veröffentli- chen, ein Hinweis darauf ist im Pfarrbrief abzudrucken.

17             Sofern keine Homepage betrieben werden sollte, ist das Rahmenschutzkonzept im Pfarrverbandsbüro auszulegen und hierauf im Pfarrbrief bzw. ortsüblich hinzuweisen.

Der Verhaltenskodex ist ortsüblich bekannt zu machen, insbesondere durch Abdruck im Pfarrbrief, Aushang im Schaukasten oder Veröffentli- chung auf der Homepage.

  • Die Veröffentlichung ist der Koordinationsstelle Prävention gegen sexu- alisierte Gewalt im Bistum Passau mitzuteilen.
  • Das Rahmenschutzkonzept ist mit dem pastoralen Team und Mitarbei- tenden des Pfarr(verbands)büros, den Beschäftigten der Pfarrkirchen- stiftung, den Gremien (Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung) zu besprechen. Auch in den Gruppierungen mit Kindern und Jugendlichen soll das Rahmenschutzkonzept in methodisch geeigneter Weise thema- tisiert werden.
  • Vor der Umsetzung und Veröffentlichung des Institutionellen Schutz- konzeptes (vgl. I. (2)) findet eine fachliche Überprüfung durch die Koor- dinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Bistum Passau Die vorgenannten Punkte (1) bis (3) gelten entsprechend.
  1. Geltungsdauer

Das Rahmenschutzkonzept findet bis zur Inkraftsetzung eines Institutio- nellen Schutzkonzeptes, das die spezifischen Bedingungen vor Ort berück- sichtigt und aufgreift, mit sofortiger Wirkung Anwendung. Es ersetzt die im Amtsblatt 2023 Folge 3 Nr. 54 unter dem Titel „Prävention gegen sexua- lisierte Gewalt – Schaubild und Prüfschema für die Einholung der erweiter- ten Führungszeugnisse (eFZ) und Selbstauskunftserklärungen für Beschäf- tigte und ehrenamtlich Tätige (EA) in den Pfarreien bzw. Pfarrverbänden“ veröffentlichte Anweisung, welche hiermit außer Kraft gesetzt wird.Passau, 14. Mai 2025

Josef Ederer Generalvikar

 

 

 

Personenverzeichnis: (Stand: 01.04.2025)

Unabhängige Ansprechpersonen:

Unabhängige Beratungsstellen:

  • IGEL V. Passau; 0851 2040
  • Frauennotruf Deggendorf V.; 0991 38 24 60
  • Frauen helfen Frauen Burghausen; 08677 7007

Interventionsstelle und Ombudsstelle

  • Interventionsbeauftragte Frau Antonia Murr; 0851 393-1200

Begleitung irritiertes System über die Stabsstelle Gemeindeberatung

  • Herr Florian Weber; 0851 96 67 401

Supervision für Kontaktpersonen von Betroffenen oder Kontakt zu Be- schuldigten bzw. Tätern über die Kontaktstelle Supervision, Coaching und Mediation

  • Frau Birgit Klein; 0851 393-1170

45

Ergänzende Informationen zum Rahmenschutzkonzept

Einsichtnahme erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und Vorlage Selbstauskunftserklärung

in den Pfarrkirchenstiftungen

In der Sitzung des Ordinariatsrats der Diözese Passau vom 18.03.25 wurden folgende Neuerungen beschlossen:

In der Diözese Passau müssen

  • Ehrenamtlich Tätige, …
  • Arbeitnehmer (sowohl sozialversicherungspflichtig als auch geringfügig Beschäftigte), …
  • Personen mit Dienstvertrag (Honorarvertrag), …

… die für eine Pfarrkirchenstiftung innerhalb der Diözese Passau tätig werden und im Rahmen ihrer Tätigkeit Kinder und Jugendliche be- aufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder vergleichbaren Kontakt haben,

zu Beginn der Tätigkeit und wiederkehrend im Turnus von fünf Jah- ren ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen sowie einmalig eine Selbstauskunftserklärung ausfüllen und unterzeichnen.

Im begründeten Einzelfall kann bei ehrenamtlich Tätigen und Personen mit Dienstvertrag (Honorarvertrag) von der Einholung eines erweiter- ten polizeilichen Führungszeugnisses und der Vorlage einer Selbstaus- kunftserklärung abgesehen werden, wenn durch Art, Intensität und Dauer der Aufgabenwahrnehmung ein mögliches Gefährdungspoten- zial nahezu ausgeschlossen werden kann. Maßnahmen mit Übernach- tung erfordern immer beide Unterlagen.

Ehrenamtlich Tätige sind von den Gebühren für die Einholung eines er- weiterten polizeilichen Führungszeugnisses befreit.

Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen, müssen die Kosten für die erstmalige Einholung eines erweiterten polizeilichen Führungs- zeugnisses (eFZ) selbst übernehmen. Arbeitnehmer, die zum wieder- holten Male ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (eFZ) zur Einsichtnahme vorlegen müssen, erhalten die Kosten zurückerstattet – vorausgesetzt der Zahlungsbeleg wird bei der Pfarrkirchenstiftung ein- gereicht.

Personen mit Dienstvertrag (Honorarvertrag) müssen die Kosten für ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (eFZ) selbst übernehmen.

Grundsätzlich kann von jeder für eine Pfarrkirchenstiftung innerhalb der Diözese Passau oder die Diözese Passau selbst tätigen Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, ein erweitertes polizeiliches Führungs- zeugnis zur Einsichtnahme sowie eine Selbstauskunftserklärung einge- fordert werden.

Passau, 14. Mai 2025

Josef Ederer Generalvikar

 

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Bischöfliches Ordinariat Passau Für den Inhalt verantwortlich: Josef Ederer, Generalvikar

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